Nach zwei Wochen Isolationshaft: KPÖ kämpft gegen Abschiebung einer Kurdin


Nach zwei Wochen Isolationshaft: KPÖ kämpft gegen Abschiebung einer Kurdin
Pressestelle - Wien
25. Juni 2026
„Eine Lehrerin, die wegen feministischen Werten und Engagement für Frauenrechte vor Unterdrückung geflohen ist, wird in Isolationshaft gesteckt und soll abgeschoben werden. Wir fordern hier einen sofortigen Abschiebestopp und ein Ende dieser unmenschlichen Politik.“
Die KPÖ fordert Behörden und Politik auf, eine geplante Abschiebung für Freitag, den 26. Juni, zu verhindern. „Einer Kurdin, die wegen ihrer feministischen Einstellung im Irak Verfolgung zu befürchten hat, verwehrt Österreich das Asyl”, kritisiert Mario Memoli, KPÖ Wien-Landessprecher. „Der Fall zeigt eindeutig, wie willkürlich in Österreich Existenzen zerstört werden. Abschiebungen sind menschenunwürdig.”
Stargash, die derzeit in Schubhaft sitzt, und ihr Partner sind im Umfeld der KPÖ politisch aktiv. Weil die Frau, die vor Verfolgung aus dem Irak geflohen ist, keine Dokumente aus dem Irak holen kann, konnte sie ihren Partner nicht heiraten. Ihr Partner, Mammo, hat einen Aufenthaltstitel und lebt seit neun Jahren in Österreich. „Die bürokratischen Hürden, mit denen Geflüchtete zu kämpfen haben, sind absurd”, so Memoli.
Für die KPÖ ist die Entscheidung des Gerichts ein glasklares Fehlurteil. Stargash hat in einer Schule im Irak Aufklärungsunterricht für Mädchen gemacht. Aufgrund ihrer Fluchtgeschichte und der drohenden Abschiebung hat sie mit psychischen Problemen und Suizidgedanken zu kämpfen. Sowohl den Fluchtursachen als auch dem psychischen Zustand der Betroffenen schenkt das Gericht keinen Glauben. Als Folge ihrer Suizidgedanken hat das Polizeianhaltezentrum sie allerdings in Isolationshaft gesteckt. Die Sozialberatung der KPÖ unterstützen Stargash und Mammo.
Angesichts der drohenden Gefahr für Leib und Leben sowie der tiefen sozialen Verwurzelung in Österreich fordern wir die zuständigen Behörden auf, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und die Voraussetzungen für subsidiären Schutz oder ein humanitäres Bleiberecht gemäß § 55 AsylG 2005 unmittelbar zu prüfen. Eine Abschiebung wäre in diesem Fall nicht nur menschlich verheerend, sondern ignoriert die Schutzpflichten des Staates gegenüber einer gefährdeten Person, die in ihrer Heimat aufgrund ihres feministischen Engagements massiver Verfolgung ausgesetzt wäre.
Rückfragehinweis:
Johannes Lutz
[email protected]
+43 670 55 14 700