Wahlwerbebericht für die Wien-Wahlen 2025
Pressestelle - Wien
24. Oktober 2025
Gemäß dem Wiener Parteiengesetzes (LGBl. für Wien Nr. 27/2023) sind alle für die Wahl kandidierenden Parteien verpflichtet, einen Wahlwerbungsbericht vorzulegen.
Die Aufstellung ist auf der Website der Partei in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format zu veröffentlichen und dem Stadt Rechnungshof Wien die Veröffentlichung unter Angabe der Internetadresse unverzüglich mitzuteilen.
Wir – KPÖ und LINKS – Kommunistische Partei Österreichs und LINKS Wien, die Kurzbezeichnung am Stimmzettel lautete KPÖ – legen nachfolgenden Endbericht zu den Wahlwerbeausgaben vor.
Hier die Zahlen in Euro:
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Epilog: Die Wahlwerbungsaufwendungen dürfen 5 Millionen EURO pro kandidierender Partei nicht übersteigen. Wie die Zahlen zeigen sind wir von dieser Summe natürlich weit entfernt, da wir, da wir nicht im Gemeinderat vertreten sind, ja nicht jährlich mit Millionen-Förderungen aus Steuergeldern ausgestattet sind.
Dass wir bei dieser Wahl wesentlich mehr Geld als bei früheren Wahlen investieren können, hat damit zu tun, dass die KPÖ und LINKS Geld angespart hatten.